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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Noovaa Consulting GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Noovaa Consulting GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

 

2. Leistungen

2.1 Noovaa Consulting GmbH Consulting GmbH erbringt insbesondere Beratungsleistungen in den Bereichen:

  • Strategieentwicklung,

  • Produktmanagement,

  • Kommunikationsstrategie,

  • Markt- und Trendanalyse,

  • Science & Technology Due Diligence,

  • Innovations- und Portfolioentwicklung,

  • Workshop- und Moderationsleistungen.

2.2 Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Beratungs- bzw. Dienstleistungstätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Noovaa Consulting GmbH keine Rechtsberatung, steuerliche Beratung oder verbindliche regulatorische Bewertung.

2.4 Aussagen zu regulatorischen Anforderungen, wissenschaftlicher Evidenz, Health Claims, Zulassungsfähigkeit oder Compliance stellen ausschließlich unverbindliche Einschätzungen im Rahmen der strategischen Beratung dar.

 

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von Noovaa Consulting GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt insbesondere durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • Angebotsannahme,

  • E-Mail-Bestätigung oder

  • Beginn der Leistungserbringung
    zustande.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von Noovaa Consulting GmbH.

4.3 Entstehende Zusatzaufwände können gesondert nach Aufwand abgerechnet werden.

4.4 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers („Change Requests“), die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

4.5 Noovaa Consulting GmbH wird den Auftraggeber auf hierdurch entstehende Auswirkungen hinsichtlich des Zeitplans, der Ressourcen oder der Vergütung hinweisen.

4.6 Change Requests werden erst nach entsprechender Einigung der Parteien über Leistungsumfang und zusätzliche Vergütung verbindlich umgesetzt.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis der individuell vereinbarten:

  • Tagessätze,

  • Retainer,

  • Stundenhonorare,

  • Festpreise oder

  • Workshop-Pauschalen.

5.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.4 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

5.5 Bei Zahlungsverzug ist Noovaa Consulting GmbH berechtigt:

  • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,

  • Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

5.6 Bereits erbrachte Leistungen, Teilleistungen oder angefallene Aufwände sind auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Projektes oder einer Kündigung durch den Auftraggeber anteilig zu vergüten.

5.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

6. Leistungserbringung und Termine

6.1 Angegebene Termine und Fristen gelten grundsätzlich als unverbindliche Zieltermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Noovaa Consulting GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter oder Subunternehmer zu bedienen.

6.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien und können zu Anpassungen des Zeitplans und der Vergütung führen.

6.4 Soweit Leistungen werkvertragliche Elemente enthalten oder individualisierte Arbeitsergebnisse geschuldet sind, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.

6.5 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rüge oder wird das Arbeitsergebnis produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.

6.6 Noovaa Consulting GmbH erhält bei berechtigten Mängelrügen Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung.

 

7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

7.1 Sämtliche von Noovaa Consulting GmbH erstellten Konzepte, Strategien, Präsentationen, Analysen, Modelle, Workshops, Reports, Unterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Noovaa Consulting GmbH.

7.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck.

7.3 Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder kommerzielle Weiterverwertung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Noovaa Consulting GmbH zulässig.

7.4 Methoden, Frameworks, Modelle, Templates, Know-how, Prozesse und allgemeine Beratungsansätze verbleiben unabhängig vom Projekt ausschließlich bei Noovaa Consulting GmbH.

7.5 An Präsentationen, Konzepten, Angeboten, Workshops, Pitches, Vorstudien oder sonstigen Unterlagen, die vor einem Vertragsabschluss erstellt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

7.6 Eine Nutzung, Weitergabe oder Verwertung solcher Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung von Noovaa Consulting GmbH ist unzulässig.

 

8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

8.2 Dies gilt insbesondere für:

  • Produktentwicklungen,

  • Rezepturen,

  • Marktstrategien,

  • wissenschaftliche Daten,

  • Geschäftsmodelle,

  • Finanzinformationen,

  • technische Unterlagen.

8.3 Die Verpflichtung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

 

9. Referenznennung

9.1 Noovaa Consulting GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber unter Verwendung von Name und Logo als Referenzkunden zu nennen, insbesondere auf:

  • Website,

  • Präsentationen,

  • Pitch-Unterlagen,

  • Social-Media-Kanälen,

  • Award- und Wettbewerbsunterlagen.

9.2 Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit aus berechtigtem Interesse widersprechen.

9.3 Pressemeldungen, öffentliche Aussagen oder Veröffentlichungen über gemeinsame Projekte erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung beider Parteien.

 

10. Haftung

10.1 Noovaa Consulting GmbH haftet unbeschränkt nur:

  • bei Vorsatz,

  • grober Fahrlässigkeit,

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Noovaa Consulting GmbH ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Reputationsschäden oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.4 Noovaa Consulting GmbH übernimmt keine Haftung für:

  • wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers,

  • regulatorische Zulässigkeit,

  • rechtliche Compliance,

  • wissenschaftliche oder medizinische Aussagen Dritter,

  • Marktentwicklungen,

  • Erfolg von Kommunikationsmaßnahmen oder Produkten.

10.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Noovaa Consulting GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie maximal auf die Höhe der im jeweiligen Projekt gezahlten Vergütung begrenzt.

10.6 Noovaa Consulting GmbH haftet nicht für Leistungen, Daten, Aussagen, Bewertungen oder Inhalte Dritter, auf deren Inhalt oder Zustand Noovaa Consulting GmbH keinen unmittelbaren Einfluss hat.

10.7 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Unterlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt Noovaa Consulting GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten resultieren.

 

11. Höhere Gewalt

11.1 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe oder technische Ausfälle, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

 

12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung.

12.2 Laufende Beratungs- oder Retainerverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

13. Besondere Regelungen für Retainer- und laufende Beratungsverträge

13.1 Retainer-Leistungen werden auf Grundlage des individuell vereinbarten Leistungsumfangs erbracht.

13.2 Soweit nicht anders vereinbart, umfasst ein Retainer ein fest definiertes monatliches Stunden- oder Leistungskontingent.

13.3 Nicht genutzte Stunden oder Leistungen eines Kalendermonats verfallen mit Ablauf des jeweiligen Monats, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

13.4 Eine Übertragung nicht genutzter Kontingente auf Folgemonate ist ausgeschlossen.

13.5 Leistungen, die über das vereinbarte Retainer-Kontingent hinausgehen, werden gesondert nach den jeweils gültigen Tagessätzen oder Stundensätzen abgerechnet.

13.6 Termine für Workshops, Sparrings, Präsentationen oder Beratungsleistungen im Rahmen eines Retainers bedürfen der rechtzeitigen Abstimmung.

13.7 Vom Auftraggeber verschobene oder abgesagte Termine werden wie folgt berechnet:

  • bei Absage weniger als 5 Werktage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,

  • bei Absage weniger als 2 Werktage vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung.

13.8 Noovaa Consulting GmbH ist berechtigt, Retainer-Vereinbarungen bei erheblich verändertem Leistungsumfang oder dauerhaft erhöhtem Betreuungsbedarf nach vorheriger Abstimmung anzupassen.

 

14. Datenschutz

14.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, beachten beide Parteien die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

14.2 Der Auftraggeber bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten.

14.3 Noovaa Consulting GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen und nur soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

14.4 Soweit für einzelne Leistungen erforderlich, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

14.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche an Noovaa Consulting GmbH übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und verarbeitet werden dürfen.

14.6 Noovaa Consulting GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen, sofern diese angemessene Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards einhalten.

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1 Individuelle Vereinbarungen der Parteien, einschließlich Vereinbarungen in Textform (z. B. E-Mail), gehen diesen AGB im Einzelfall vor.

16.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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